Die Sprachgruppenzugehörigkeit erklären
Die Sprachzugehörigkeitserklärung ist in Südtirol gesetzlich vorgesehen.
Diese Erklärung ist unter anderem notwendig, um Landesförderungen für den Wohnungskauf oder die Miete zu erhalten, an Wettbewerben für Stellen im öffentlichen Dienst teilzunehmen oder öffentliche Ämter zu bekleiden.
Die Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit
ist mit wenig Aufwand verbunden.
Ein Kreuzchen setzen, das Formular unterschreiben, fertig.
Wer kann die Erklärung abgeben?
Die Erklärung können alle Personen abgeben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bisher keine Zugehörigkeits- oder Angliederungserklärung zu einer Sprachgruppe abgegeben haben.
Personen mit Wohnsitz in Südtirol erhalten normalerweise kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Informationsschreiben ihrer Wohnsitzgemeinde. Sie werden eingeladen, beim Landesgericht oder Friedensgericht zu erklären, ob sie der italienischen, deutschen oder ladinischen Sprachgruppe angehören.
Warum jetzt?
Wenn du das 18. Lebensjahr vollendet hast, hast du wahrscheinlich von deiner Gemeinde eine Aufforderung erhalten, deine Sprachgruppenzugehörigkeit zu erklären. Gib die Erklärung innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Schreibens ab, ist sie sofort wirksam. Erfolgt die Erklärung später, musst du 18 Monate warten, bis sie wirksam wird.
Wenn du kein Schreiben deiner Gemeinde erhalten hast, kannst du die Erklärung trotzdem abgeben. Wende dich dazu an das Landesgericht Bozen oder an das zuständige Friedensgericht und folge den auf dieser Seite beschriebenen Modalitäten.
Wie?
Geh zum Landesgericht Bozen oder zum zuständigen Friedensgericht.
Bring einen gültigen Ausweis mit. Wenn du ein Schreiben von deiner Wohnsitzgemeinde kurz vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit Informationen zur Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung erhalten hast, bring auch dieses Schreiben mit.
Terminvereinbarung:
Beim Landesgericht Bozen ist vorab ein Termin auf der dafür vorgesehenen Online-Seite des Landesgerichtes zu vereinbaren.
Bei den Friedensgerichten gelten unterschiedliche Regelungen: Am Friedensgericht Bozen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. An anderen Friedensgerichten, wie beispielsweise Bruneck oder Sterzing, kann die Erklärung in der Regel ohne Termin abgegeben werden. Für Termine an Samstagen ist immer eine Vormerkung erforderlich.
Bitte informiere dich vorab bei der zuständigen Stelle über die aktuellen Modalitäten.
Hinweis: Derzeit kann die Erklärung bei den Friedensgerichten ausschließlich von italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern abgegeben werden.
Bist du bereit?
Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Landesgerichts
Letzte Aktualisierung: 06/10/2026