Sprachangelegenheiten

Der Sprachdienst sorgt für die Übersetzung und sprachliche Überarbeitung von Rechtsvorschriften und Verwaltungstexten (Landesgesetze, Durchführungsverordnungen, Dekrete des Landeshauptmanns, Beschlüsse der Landesregierung sowie einzelne staatliche Bestimmungen).

Zur Sprachpflegetätigkeit des Dienstes gehören die Erarbeitung von Rechtsterminologie und Verwaltungsterminologie, in enger Zusammenarbeit mit Eurac Research in Bozen, die Terminologierecherche und Terminologieverwaltung in den ladinischen Idiomen (Grödner Idiom, Gadertaler Idiom) sowie die Arbeit im Bereich der Verständlichkeit von Texten (Beratung der Landesangestellten beim Verfassen verständlicher Rechts- und Verwaltungstexte) und das Verfassen geschlechtergerechter Texte.

Neben seiner Übersetzungs- und Revisionstätigkeit sorgt der Sprachdienst auch für die strategische Ausrichtung der institutionellen Kommunikation in den Landessprachen; die Basis dafür bildet die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch mit anderen nationalen und internationalen Körperschaften, Gremien und Behörden sowie mit Sprachdiensten anderer ein- und mehrsprachiger Einrichtungen. In diesem Zusammenhang erarbeitet der Sprachdienst des Landes Richtlinien und Leitfäden in seinem Zuständigkeitsbereich, wie die Richtlinien für eine geschlechtergerechte Sprache oder der Leitfaden für eine klare Sprache in der Verwaltung.

Der Sprachdienst koordiniert das Netzwerk der Sprachreferentinnen und -referenten der Landesabteilungen, das errichtet wurde, um den Informationsfluss in Sachen Übersetzung und klare Sprache zu verbessern und das Personal, das in den einzelnen Abteilungen Sprachtätigkeit leistet, gezielter zu unterstützen, durch Schulungen, spezifische Beratung und Information.


Letzte Aktualisierung: 07/01/2026