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Die Sprachgruppenzugehörigkeit ändern oder widerrufen

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Änderung der Erklärung

Zur Änderung der Erklärung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen müssen 5 Jahre ab der ersten Erklärung vergehen . Danach ist es möglich, die Erklärung zu ändern, die nach 24 Monaten wirksam wird. Die Änderung kann beim Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit oder bei einem der Friedensgerichtsämter der Provinz Bozen vorgenommen werden.

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Widerruf der Erklärung

Es ist möglich, die Erklärung zu widerrufen. Der Widerruf kann nur beim Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit am Landesgericht Bozen erfolgen. Nach Ausfüllen des entsprechenden Formulars, das von den Mitarbeitenden des Amts ausgehändigt wird, wird die Erklärung an die betroffene Person übergeben und somit widerrufen. Nach Ablauf von 3 Jahren ab dem Widerruf ist es jederzeit wieder möglich, eine neue Erklärung abzugeben.

Letzte Aktualisierung: 06/10/2026